Babysitter kosten Geld - und Arbeitsausfälle auch. Dafür kann Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Dabei geht es immerhin um 67 % des Nettoeinkommens. Wir erklären Ihnen die Voraussetzung und helfen bei der Beanspruchung.
Schadenersatz beanspruchen
Babysitter kosten Geld - und Arbeitsausfälle auch. Dafür kann Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Dabei geht es immerhin um 67 % des Nettoeinkommens. Wir erklären Ihnen die Voraussetzung und helfen bei der Beanspruchung.