Noch etwas unklar?

Ja, das Kitaplatz-Thema ist beim näheren Hinschauen ziemlich kompliziert. Da es um eure Kinder geht, habt ihr natürlich tausend Fragen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf einen Kitaplatz. Wir haben versucht, aus diesen Fragen die wichtigsten zusammenzufassen, um sie euch in diesen FAQ der Reihe nach zu beantworten. Außerdem haben wir euch ein kostenloses Musterschreiben am Ende dieser Seite angefügt. Ihr müsst es natürlich unbedingt auf eure konkrete Situation anpassen, weil wir für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernehmen können – es soll euch aber dabei helfen, die ersten Schritte selbst begehen zu können.

Eure häufigsten Fragen:

In welchem Alter hat mein Kind einen Kitaplatzanspruch?

Anspruch haben Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Zwischen dem ersten und dem dritten Jahr besteht ein Anspruch auf eine Kita oder eine Tagespflege – ab drei Jahren nur noch auf eine Kita.

Was kostet mich das?

Unser Service ist für euch kostenlos bis zum Urteil in der ersten Instanz oder du hast eine Rechtsschutzversicherung und diese zahlt für dich. Den Eigenanteil übernehmen auch wir.

Wie lange dauert meine Kitaplatz-Durchsetzung mit euch?

In der Regel dauert der Vorgang bis zum ersten Beschluss des Gerichts ca. vier bis sechs Wochen. Wegen Corona kann es derzeit etwas länger dauern.

Habe ich einen Anspruch auf eine Halbtags- oder Ganztagsbetreuung?

Eltern ohne Job und ohne sonstige persönliche Erfordernisse – wie Weiterbildung, Sprachkurs, Pflege etc. – haben nur einen Anspruch auf eine Halbtagsbetreuung für ihr Kind. Eltern mit Job (auch wenn der Beginn in der Zukunft liegt) haben einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Maximal aber 9 Stunden am Tag oder 45 Stunden in der Woche.

Kann ich auf einen Platz in meiner Wunschkita klagen?

In der Regel nicht. Kitaplätze müssen aber bestimmten Kriterien der Wohnortnähe genügen.

Wie weit weg kann die Kita sein?

Außer in Sonderfällen sind Kitas, die in dreißig Minuten erreichbar sind, zumutbar – außer ihr müsstet die Strecke laufen.

Kann ich die Kosten und Einnahmeausfälle ersetzt bekommen, wenn ich keinen Kitaplatz bekomme?

Ja. Wenn nicht rechtzeitig ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt wird, kann man z. B. die Kosten für eine private Kita oder Fahrtkosten für eine Kita außerhalb des Wohnortes ersetzt bekommen. Auch wenn man zuhause bleiben muss, kann man Anspruch auf die Erstattung des Verdienstausfalls haben.

Ich habe mich bei einer oder sogar mehreren Kitas angemeldet. Reicht das als Anmeldung aus?

Eine Anmeldung bei einer Kita direkt reicht grundsätzlich nicht aus. Um den Anspruch auch vor Gericht durchsetzen zu können, hilft es aber in jedem Fall, das Recht auf den Kitaplatz schneller durchzusetzen: eine Anmeldung ist also durchaus zu empfehlen.
Nur mit dem Jugendamt zu telefonieren oder mit diesem vor Ort sprechen, ohne einen schriftlichen Nachweis über die Kontakte zu haben, reicht im Zweifel auch nicht aus und ist eine sehr unsichere Basis.

Was für eine Anmeldung / Was für ein Dokument braucht ihr?

Wir brauchen entweder eine Bestätigungsmail von der Anmeldung im Kitaportal, eine Eingangsbestätigung des Jugendamtes über eure Anmeldung, einen Ablehnungsbescheid eurer Bedarfsanzeige durch das Jugendamt oder eine Kitaplatz-Zusage, die aber nicht euren Wünschen entspricht.

Was muss in einer Anmeldung für einen Kitaplatz alles drinstehen?

  • Datum, wann die Anmeldung durchgeführt wurde
  • Zeitpunkt, wann das Kind in die Kita soll
  • Daten zum Kind
  • Daten zu den Eltern
  • Wohnort
  • Umfang der täglichen Betreuungszeiten

Muss ich die Unterlagen einscannen oder reicht euch ein Foto?

Es reicht ein Foto.

Ich habe mich noch nicht im Kitaportal oder beim Jugendamt. Kann ich trotzdem klagen?

Nein. Bitte nutzt zuerst unser Musterformular und sendet es per Post an das Jugendamt. Danach müssen wir dem Jugendamt ein wenig Zeit geben (je nach Bundesland unterschiedlich) und können bei negativer Antwort oder ausbleibender Antwort loslegen.

Wie lange hat das Jugendamt Zeit, mir einen Platz zu besorgen?

Leider ist es in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, aber unabhängig vom Standort darf das Jugendamt sich nicht länger als sechs Monate Zeit lassen. Wenn ihr besonders dringend einen Kitaplatz braucht, kann es auch schnell gehen, z. B. wenn das Kind bald in die Schule kommt.

Ab wann kann ich klagen?

Wenn ihr zwei Monate vor eurem gewünschten Betreuungsbeginn immer noch keine Platzzusage habt, könnt ihr im Schnellverfahren auf einen Kitaplatz klagen.

Wo steht, dass ich einen Kitaplatz-Anspruch habe?

Das entsprechende Gesetz ist im § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB 8) erfasst. Dort finden sich auch die genauen Kriterien für den Anspruch.

Downloads

Kitzaplatz-Anmeldung Jugendamt

Erinnerung Jugendamt

Dringlichkeitsmitteilung Jugendamt

Willst du mehr wissen ?

Schau dir unseren Ratgeber an: hier beantworten wir dir noch viele weitere Fragen im Detail.

Kita für alle:

Der Kitaplatz-Guide für euch und eure Kids. Von unseren Anwälten – gratis für euch zum Download.