zurück zum Blog

Die Sache mit der Zumutbarkeit

Hat man einen Kitaplatz zugeteilt bekommen, ist dies ein voller Erfolg – keine Frage! Aber nicht immer stimmen wichtige Faktoren überein, die sowohl für das Wohlbefinden des Kindes, als auch der Eltern entscheidend sind. Diese vor Gericht durchzusetzen ist nicht immer einfach. Was Katzen, die Betreuungszeit einer Tagespflege und die Unübersichtlichkeit von Kitaportalen damit zu haben, hat ein aktueller Fall gezeigt.

Zwischen Frühstück, Berufsverkehr und Betreuungsbeginn 

Morgens kann es schnell schon einmal stressig werden. Man muss sich und die Kinder fertig machen, Frühstück vorbereiten, das ein oder andere Kuscheltier verarzten, es durch den Berufsverkehr schaffen und pünktlich bei der Arbeit sein. Das dabei sowohl der Betreuungsplatz, als auch die Arbeitsstelle in unmittelbarer Nähe von dem eigenen Zuhause sein sollte, ist keine Frage. Auch die Überlastung von Kitas dürfte für niemanden etwas Neues sein. Eine mögliche Lösung ist dabei die Betreuung einer Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen. Diese steht jedem Kind im Alter von 1 bis 3 Jahren zu. Doch darf ich mich vor Gericht „querstellen“, wenn der Betreuungsbeginn meiner zugeteilten Tagesmama einfach nicht umsetzbar ist? Das fragten wir uns bei unserem letzten Fall: Die bereits eben genannte Morgenroutine durchzusetzen und um 7 Uhr morgens bei der Betreuung zu sein, ist alles andere als umsetzbar. So kann die zeitliche Regelung sehr wohl als Ausschlusskriterium vor Gericht geltend gemacht werden.

Drei Katzen auf der Wickelkommode 

Aber nicht nur die Zeit, auch das Betreuungsumfeld bei der zugeteilten Tagespflege ist essentiell. Aber was bedeutet das genau? Ein Fall zeigte uns, dass Haustiere nicht ausnahmslos akzeptiert werden müssen. So auch Katzen. Zwar können diese einen pädagogischen Mehrwert für das Kind bieten, müssen es aber auch nicht. Drei Katzen, die auf der Wickelkommode tanzten, waren einer Mama von uns schlichtweg zu viel. Aber ob das auch vor Gericht durchsetzbar ist, war fraglich. Die Antwort lautete jedoch: Ja ist es! Selbst bei einer nicht nachweisbaren Kontaktallergie des Kindes, müssen Haustiere im Betreuungsumfeld nicht akzeptiert werden.

Und wie sieht es mit Kitaportalen aus? 

Kitaportale können einem schnell mal die Arbeit erleichtern. So kann man sich lästige Telefon-Warteschlangen sparen oder den E-Mail-Verkehr mit dem Jugendamt verkürzen. Zeit- und nervensparend sind diese bei guter Umsetzung auf jeden Fall. Anders sieht es im gegenteiligen Fall aus. Wenn Kitaportale schlecht strukturiert und unübersichtlich gegliedert sind, darf sich das im Gegenzug nicht Nachteilig auf den „Kläger“ auswirken. Heißt: Wenn sich beispielsweise ein Fehler bei der Eingabe im Kontaktformular einschleicht, geht dies auf das Konto des dazugehörigen Kitaportals.